Der Verband orientiert sich der Verband an den Werten und Prinzipien, die im Grundsatzbeschluss der International Co- operative Alliance (ICA) beim Kongress in Manchester 1995 enthalten sind:
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Freiwillige und offene Mitgliedschaft; die Menschen können nicht zur Mitgliedschaft gezwungen oder am Austritt gehindert werden. Mitglieder, die die Bedingungen für die Mitgliedschaft erfüllen und ihren Pflichten als Mitglied nachkommen wollen, sollen am Eintritt nicht gehindert werden. Die Mitgliedschaft darf nicht diskriminieren hinsichtlich Geschlecht, sozialer Stellung, Rasse, politischer oder religiöser Einstellung.
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Demokratische Kontrolle durch die Mitglieder; die Mitglieder kontrollieren allein die Entscheidungen innerhalb der Genossenschaft. Sie tun dies durch demokratische Wahlen und Beteiligung an Entscheidungen, wobei jedes Mitglied unabhängig vom Kapitaleinsatz nur eine Stimme hat. Die Leitung der Genossenschaft ist den Mitgliedern gegenüber rechenschaftspflichtig. Sie hat dafür zu sorgen, daß die Genossenschaft zum Vorteil seiner Mitglieder wirkt und arbeitet. Die Genossenschaft gehört nicht den Leitungsorganen, sondern ihren Mitgliedern. Externer Einfluss in die inneren Angelegenheiten und Entscheidungen der Genossenschaft darf nicht ausgeübt werden.
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Wirtschaftliche Partizipation der Mitglieder; die Mitglieder bringen in einer fairen Weise das Kapital der Genossenschaft auf und kontrollieren es gemeinsam. Mindestens ein Teil des Kapitals ist gemeinschaftliches Eigentum aller Mitglieder und nicht aufteilbar auf einzelne Mitglieder (gesetzliche Rücklage, bzw. unteilbarer Fonds bzw. Reservefonds). Auf Kapitalanteile wird nur eine geringe Dividende gezahlt. Gewinne werden dafür genutzt, die Reserven der Genossenschaft zu stärken, den Mitgliedern einen Vorteil in Relation zu ihrer Nutzung der Genossenschaft zu geben (Nach- oder Rückvergütung) oder andere von den Mitgliedern gewünschte Aktivitäten zu unterstützen. Die Genossenschaft ist eine nutzenorientierte Unternehmensform, sie ist vordergründig nicht erwerbswirtschaftlich orientiert, das eingesetzte Kapital der Mitglieder (Geschäftsanteile und Rücklagen) hat ausschließlich dienende Funktion zur Realisierung der satzungsmäßigen Zwecke und Gegenstände der Genossenschaft.
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